2-fach zertifizierter Testamentsvollstrecker

Wer von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. – DVEV – und von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. – AGT-EV – zum Testamentsvollstrecker ernannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mehrjährige Berufserfahrung, insbesondere als Fachanwalt für Erbrecht
  • Besuch des DVEV-Testamentsvollstreckerlehrgangs mit erfolgreicher Abschlussprüfung
  • Absolvierung des Lehrgangs „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“ (AGT)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung durch Bestehen der Klausur am Ende des Lehrgangs

Rechtsanwalt Kuke-Hartwig ist 2-fach zertifizierter Testamentsvollstrecker.