Fachanwalt für Erbrecht

Wer von der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Erbrecht ernannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Zulassung als Rechtsanwalt muss seit mindestens drei Jahren bestehen
  • Besuch eines anwaltsspezifischen Fachlehrgangs (insgesamt 120 Zeitstunden in drei Blöcken)
  • Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren jeweils am Ende eines Lehrgangsblocks
  • In den letzten 36 Monaten vor Antragsstellung müssen mindestens 80 erbrechtliche Mandate bearbeitet worden sein, davon mindestens 20 in rechtsförmlichen Verfahren (davon höchstens 10 Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
  • Die Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ führen zu dürfen, erfolgt durch den Fachanwaltsausschuss für Erbrecht der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Jährlich muss ein Fortbildungsnachweis von mindestens 10 Zeitstunden, vorgelegt werden, um die Bezeichnung auch weiterhin führen zu dürfen

Rechtsanwalt Kuke-Hartwig ist einer von insgesamt 15 Fachanwälten für Erbrecht in Berlin und Brandenburg (Stand: 01.08.2006)