Fachanwalt für Familienrecht

Wer von der Rechtsanwaltskammer Berlin zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Zulassung als Rechtsanwalt muss seit mindestens drei Jahren bestehen
  • Besuch eines anwaltsspezifischen Fachlehrgangs (insgesamt 120 Zeitstunden in drei Blöcken)
  • Bestehen von drei fünfstündigen Klausuren jeweils am Ende eines Lehrgangsblocks
  • In den letzten 36 Monaten vor Antragsstellung müssen mindestens 120 familienrechtliche Mandate bearbeitet worden sein, davon mindestens 60 in gerichtlichen Verfahren
  • Die Verleihung der Befugnis, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ führen zu dürfen, erfolgt durch den Fachanwaltsausschuss für Familienrecht der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Jährlich muss ein Fortbildungsnachweis von mindestens 10 Zeitstunden vorgelegt werden, um die Bezeichnung auch weiterhin führen zu dürfen

Rechtsanwalt Kuke-Hartwig ist Fachanwalt für Familienrecht seit 2001