Zertifizierung im Studienlehrgang für Unternehmensnachfolge

Wer von der zentUma e.V. zum Mitglied des Zentrums für Unternehmensnachfolge ernannt werden möchte, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Studienlehrgang Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim ist ein Aufbaustudiengang für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum Studienlehrgang ist ein überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre. Daneben werden erfahrene Praktiker aus den Bereichen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht zugelassen, insbesondere Fachanwälte für Erbrecht.
  • Besuch des Studienlehrgangs Unternehmensnachfolge beim Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim – zentUma e.V.; dieser besteht aus drei Blöcken mit insgesamt 68 Zeitstunden.
  • Bestehen einer fünfstündigen Klausur am Studienlehrgangsende.

Rechtsanwalt Kuke-Hartwig ist zertifiziert im Studienlehrgang für Unternehmensnachfolge.